Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 269v

Datierung: 4. März 1385

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. nimmt den Rat und die Bürger der Stadt Göttingen in seinen Schutz und Schirm.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf, Erzkanzler des Heiligen Römischen (romischen) Reiches in Deutschen (dutschen) Landen, nimmt die weisen Leute, den Rat und die Bürger der Stadt Göttingen (Gottingen) in seinen Schutz und Schirm.
Er, seine Nachkommen, das Stift Mainz, der jeweilige Vogt zu Rusteberg und auch alle anderen mainzischen Amtleute werden sie auf Verlangen auf den Straßen des Stiftes und in den erzbischöflichen Landen und Burgen so gut sie es vermögen wie andere erzstiftische Bürger und Städte verteidigen. Gehen Mannen, Burgmannen und Diener des Erzstiftes den Herzog Otto (Otte(n)) von Braunschweig wegen Pfändungsangelegenheiten oder Feindschaft an, wird Mainz die Stadt Göttingen, solange sie Herzog Otto nicht hilft, vor Pfändungsaktionen bewahren. Streitigkeiten mit erzstiftischen Mannen, Burgmannen und Dienern werden vor dem erzbischöflichen Vogt zu Rusteberg verhandelt. Die Mainzischen dürfen sich dann aus erzbischöflichen Burgen und Landen nicht behelfen. Bei Streitigkeiten mit Dritten leistete das Erzstift wie anderen erzbischöflichen Städten Rechtsbeistand.
Dieses Bündnis gilt von heute ab drei Jahre lang. Kommt es zum Krieg mit Braunschweig, und Göttingen muss dem Herzog helfen, ruht dieses Bündnis für die Dauer der Feindseligkeiten. Nach Beendigung des Krieges lebt es dann wieder auf.
Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
- [...] geben .. anno domini 1385 sabato ante Oculi.

Quellenansicht

fol. 269v
fol. 270r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 269v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/547 (Zugriff am 19.04.2024)