Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 229 [01]

Datierung: 1384 August

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz lässt alles eine Mannen und Burgmannen wissen, dass er Siegfried von Biedenfeld anklagen wird und Werner von der Malsburg, seinen Amtmann zu Battenberg, zum Richter in dieser Sache bestellt hat.

Vollregest:

Erzbischof Adolf lässt alles eine Mannen und Burgmannen wissen, dass er seinen "lieben Getreuen" Siegfried (Syfrid) von Biedenfeld (Biedenfelde) anklagen (zuzusprechen) wird. In der betreffenden Angelegenheit habe er "seinen lieben Getreuen" Werner (W(er)nher) von der Malsburg (Malspurg), seinen Amtmann zu Battenberg (Batte)nb(er)g), zu seinem Richter gemacht. Diesem gibt er kraft dieser Urkunde Vollmacht, Siegfried vor sich zu einem Gerichtstag zu laden, diesem weitere Tage zu setzen und alles notwendige in der Weise zu tun, als spräche er persönlich Recht. Er gebietet deshalb allen, den Vorladungen seiner Richters Folge zu leisten.
Datum etc.

Quellenkommentar:

[a] Die Einreihung des Eintrags in den August (oder September) 1384 ergibt sich aufgrund der Urkunde des Erzbischofs an Siegfried vom 19. August 1385.

Quellenansicht

fol. 229r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 229 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/437 (Zugriff am 19.04.2024)