Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 222 [02]

Datierung: 19. Mai 1384

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. bekennt, das der Edle Raugraf Philipp, Herr zur Alten- und Neuenbaumburg und seine Ehefrau Anna ihm ein Viertel der Burg Rockenhausen versetzt haben.

Vollregest:

L(itte)ra Rugravii etc. - Rockenhausen Freiheit Confirm. [a]

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf bekennt, das der Edle und "liebe Neffe" Raugraf (rugrafe) Philipp (Philippus) Herr zur Alten- und Neuenbaumburg (zu dern alden und Nuwenbeumburg) und seine Ehefrau Anna ihm, gemäß der Urkunden, die sie ihm darüber mit ihrem anhängenden Siegel gegeben haben, ein Viertel der Burg (sloßes) Rockenhausen (Rockenhusen) versetzt haben. Er sichert zu, die Stadt während der Pfandschaft bei ihrer althergebrachten Freiheit zu belassen und zu bewahren.
- Datum Rockenhusen ... 1384 in die Ascensio domini.

Quellenkommentar:

[a] Der Freiheitsverweis wurde von anderer Hand beigefügt.

Quellenansicht

fol. 222r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 222 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/433 (Zugriff am 28.03.2024)