Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 253

Datierung: 15. Dezember 1384

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. einigt sich mit Herzog Primislaus von Teschen über jegliche Schuld und Forderungen, die dieser an den Erzbischof und das Stift Mainz stellt.

Vollregest:

L(itte)ra data duci Theschen uber 1200 uf Lanstein [a]

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf hat sich mit Herzog Primislaus (Primsl) von Teschen (Theschin), seinem "lieben besonderem Freund", über jegliche Schuld und Forderungen, die dieser bis zum heutigen Tag an den Erzbischof und das Stift Mainz (Mentze) stellt, geeinigt. Aus diesem Grund ist der Erzbischof ihm und seinen Erben bzw. dem, der diese Urkunde rechtmäßig vorweist, 1.200 Gulden schuldig. Damit der Herzog dieses Geld einnehmen kann, hat der Erzbischof ihm die Erträgnisse aus zwei alten großen Turnosen aus dem Zoll Lahnstein (Lanstein) verschrieben, die er, beginnend mit dem 18. Dezember, künftig auf Abschlag so lange einnehmen kann, bis die 1.200 Gulden ausgezahlt sind. Alle Auszahlungen muss er dem Erzbischof bzw. dem Lahnsteiner (zu Lanstein) Zollschreiber quittieren. Ist die Schuld beglichen, fallen die beiden Turnosen an den Erzbischof und sein Stift zurück. Diese Urkunde wird dann ungültig.

Der Erzbischof weist seinen Zollschreiber Gerlach (Gerlac(um)) bzw. dessen Amtsnachfolger an, die Gelder aus den Turnosen entsprechend der Abmachung auszuzahlen.

- Datum Eltvil feria quinta post diem sancte Lucie ... 1384.

Quellenkommentar:

[a] Die letzen vier Worte wurden von anderer Hand hinzugefügt.

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fol. 253r
fol. 253v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 253, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/425 (Zugriff am 29.03.2024)