Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 247

Datierung: 21. November 1384

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. empfängt Kosselin, dessen Bruder Wolf und Kosselins "Eidam" Isac, deren Ehefrauen, Kinder, Mägde und Knechte für vier Jahre als seine Juden und Bürger.

Vollregest:

L(itte)ra dat(a) Jud(eo) Kosselin etc.
[Der Mainzer Erzbischof] Adolf hat Kosselin, dessen Bruder Wolf (Wolff), und Kosselins "Eidam" Isac, deren Ehefrauen, Kinder, Mägde und Knechte (di ir brot eßen) für die kommenden vier Jahre als seine Juden und Bürger empfangen. Sie sollen in dieser Zeit in der erzbischöflichen Stadt Sobernheim (Sob(er)nhei(m)) wohnen. Er wird sie wie andere Juden schützen und schirmen. Im Gegenzug zahlen die Juden ihm jedes Jahr am St. Martinstag im Winter [11. November] 20 gute Gulden. Die Juden dürfen, wenn sie den Zins bezahlt haben, den erzstiftischen Herrschaftsbereich verlassen (von uns faren). Erhebt jemand Klage gegen die Juden, mag er dies tun und sal sie bereden mit umbesprochen Cristen oder Juden als Jude ist, ane geverde. Von seinen geistlichen Gerichten hat der Erzbischof seine Juden für die vier Jahre befreit, solange sie im Erzstift (under uns) wohnen bleiben.
- Datum Pinwie feria secunda post diem sancte Elizabetht ... 1384.

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fol. 247r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 247, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/415 (Zugriff am 24.04.2024)