Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 260v

Datierung: 16. Oktober 1384

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. regelt die Rückzahlung seiner Schulden bei Reyne, einer Judenbürgerin zu Koblenz.

Vollregest:

L(itte)ra data Reyne Judee de Co(n)flue(n)tia.

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf schuldet Reyne, einer Judenbürgerin zu Koblenz (Cobelentze), ihren Erben bzw. dem Inhaber dieser Urkunde 1.200 gute schwere Mainzer (Mentzer) Gulden. Der Erzbischof gelobt auch im Namen des Stiftes und seiner Amtsnachfolger, ihr bis kommende Weihnachten 200 Gulden und den Rest bis zum darauf folgenden Michelstag [29. September] zurückzubezahlen. Als Sicherheit und Unterpfand setzt der Erzbischof drei ledige alte Turnosen Geld von jedem Fuder Wein und von allen anderen Zollgütern zu Lahnstein (Lanstein). Der Erzbischof weist seinen Zollschreiber Gerlach (Gerlaco) oder dessen Amtsnachfolger an, gegebenenfalls das Zollgeld nach Koblenz in Reynes Haus oder an einen anderen Ort im Umkreis von 10 Meilen auszuliefern.

Als rechte Geiseln dieser Absprache bestimmt  Erzbischof Adolf Dompropst Claes vom Stein (Steyne), den Ritter Johann von Schönburg (Schonenberg), den Ehrenfelser (zu Erenfels) Zollschreiber Heinrich (Henr(ich)), den Landschreiber zu Bingen Johann, den Lahnsteiner (zu Lanstein) Schreiber und Zollschreiber Wiegand (Wygand(e)n) von Assenheim (Assenh(eim)), und den Lahnsteiner Burggrafen Kyneman (Kyeneman) von Nassau (Nassauwe).

Zahlt Mainz nicht fristgerecht oder geht an den drei Turnosen zu wenig Geld ein, bleiben die Pfänder bestehen und die Bürgen müssen persönlich mit je drei Knechten in Koblenz (Cobelentze) in einer Herberge Einlager halten.

- Datum Eltevil in die sancti Galli confessori ... 1384.

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fol. 260v
fol. 261r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 260v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/409 (Zugriff am 20.04.2024)