Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 259v [01]

Datierung: 3. September 1384

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. einigt sich mit Johan Herr zu Wildenburg dem Jungen über dessen Schadenersatzansprüche.

Vollregest:

L(itte)ra data Johanni d(omi)no de Wildenb(er)g super 500 floren(is).

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf hat sich mit Johan (Johanse) Herr zu Wildenburg dem Jungen vollständig bezüglich jeglicher Schuld, Ansprache und Forderungen geeinigt, die der Erzbischof, seine Amtsvorgänger bzw. das Stift zu Mainz (Mentze) ihm bis auf den heutigen Tag schuldig sind. Der Erzbischof muss Johann bzw. seine Erben 500 gute Florentiner (von Florentze) Gulden, wie sie zu Frankfurt (Franckenfurd) üblich sind, zahlen.

Deshalb hat er Johan und seinen Erben kraft dieser Urkunde Erträgnisse aus einem halben alten Turnosen auf dem erzstiftischen Zoll zu Lahnstein (Lanstein) verschrieben. Dessen Einkünfte darf Johan auf Abschlag so lange einnehmen, bis die 500 Gulden ausbezahlt sind bzw. er dieses Geld anderweitig erhalten hat. Der Erzbischof weist Gerlach (Gerlacum), seinen Zollschreiber in Lahnstein an, die Gelder entsprechend auszuzahlen. Alle anderen älteren Urkunden, die bezüglich der Schulden bei Johan auftauchen sollten, sind null und nichtig.

- Datum Eltvil sabbato post diem sancti Egdidii abbatis ... 1384.

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fol. 259v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 259v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/406 (Zugriff am 25.04.2024)