Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 236v

Datierung: 30. Juni 1384

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Herzog Otto von Braunschweig einigt sich mit Erzbischof Adolf I. von Mainz und den Mitgliedern des Domkapitels zu Mainz über ein Missverständnis bezüglich ihres Hilfeabkommens aus dem Jahr 1374.

Vollregest:

L(itte)ra ducis Brunswicen(sis).
Herzog Otto (Otte) von Braunschweig (Brunswig), der Sohn des Herzogs Ernst, teilt mit, dass er sich vor Zeiten [am 30. August 1374] mit Erzbischof Adolf und den Mitgliedern des Domkapitels zu Mainz (Mentze) zu einem Hilfeabkommen verbunden hat, wie die darüber ausgestellten und besiegelten Bundbrief dies beinhalten. Danach ist nun Streit entstanden wegen eines Briefes, den Erzbischof Adolf dem "Oheim" Herzog Ottos, Landgraf Herman von Hessen gegeben haben soll. Herzog Otto meinte, dass er aufgrund dieses Briefes von der Hilfeverpflichtung gegen den Landgrafen befreit sei. Nun haben sich beide Seiten getroffen, um darüber zu entscheiden, und Grafen, Herren und Ritter [des Schiedsgerichts] haben nach Vortrag des Für und Wider entschieden, dass der Brief an den Landgrafen keine Gültigkeit haben soll, und dass Herzog Otto das beschlossene und besiegelte Bündnis mit dem Erzbischof, seinem Kapitel und den Mitgliedern des Domes zu Mainz (Mentze) ohne Abstriche halten soll. Der Herzog gelobt dies nun mit dieser Urkunde. Der Herzog verzichtet ausdrücklich auf den Brief, den Ritter Ulrich von Kronberg (Cronenb(er)g), Viztum im Rheingau (Ringauwe) unter dem Siegel des Erzbischofs [am 13. April 1376] dem Landgrafen gegeben hat, in dem der Erzbischof auf die Hilfe des Herzogs gegen den Landgrafen verzichtet haben soll. Diese Urkunde soll ungültig sein soll und alle Unstimmigkeiten, die wegen dieser Urkunde zwischen ihm und dem Erzbischof und seinem Domkapitel entstanden sind, vollständig beseitigt sein.
- Datum Treise feria quinta post diem sociorum Petri et Pauli apostolorum ... 1384.

Quellenansicht

fol. 236v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 236v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/393 (Zugriff am 28.03.2024)