Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 234v [01]

Datierung: 8. Juni 1384

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz regelt die Bezahlung der Schulden bei Dietrich, Bischof zu Rhusium, Vikar in Hessen und Thüringen.

Vollregest:

L(itte)ra data Theoderico e(pisco)po Richunen.

Erzbischof Adof [von Mainz] hat Herrn Dietrich (Diederich), Bischof zu Rhusium (Rißen), in seinem Land Hessen und Thüringen zu seinem Vikar in voller Priestertracht (vicarius in pontificalibus) gemacht. Vikar Dietrich hat ihm 500 Gulden geliehen und bezahlt. Dieses Geld soll er von der erzbischöflichen Hälfte dessen aufheben und einnehmen, was er in erzbischöflichen Landen anlässlich von Weihungen und bei anderen ihm aufgetragenen Tätigkeiten einnimmt. Wenn er die 500 Gulden eingenommen hat, soll diese Urkunde ungültig sein. Dietrich wird sie ihm ebenso zurückgeben, wie dem Erzstift den Teil der Einkünfte. Sollte Dietrich sterben, bevor er die 500 Gulden aufgehoben hat, wird der noch ausstehende Betrag dem Dekan von Narzhausen (Narzhusen) ausbezahlt, der dann auch diese Urkunde zurückgeben soll.

- Datum Eltvil quarta [feria] post Trinitatis ... 1384.

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fol. 234v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 234v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/382 (Zugriff am 26.04.2024)