Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

776 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 438.

StA Wü, MIB 10 fol. 243v

Datierung: 10. Mai 1384 [a]

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Abschrift: StA Würzburg MIB 10 fol. 243v (Fragment) und  fol. 256 (durchgestrichenes Fragment)
  • Abschrift: StA Würzburg MIB 9 fol. 175v (Fragment).

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. regelt die Rückzahlung seiner Schulden bei Friedrich von Hertingshausen, seinem Amtmann zu Naumburg.

Vollregest:

L(itte)ra data Fryder(ico) de Hertingeshus(en).

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf schuldet Friedrich (Frideriche) von Hertingshausen (Hertingeshusen), seinem Amtmann zu Naumburg (Nuwenborg), seinem "lieben Getreuen" und dessen Söhnen Herman und Otto (Otten) bzw. deren Erben 451 Mark Silber, Fritzlarer Währung. Friedrich hat das Amt Naumburg (Nuwenborg) von den Erben des verstorbenen Ritters Tylen Elben gelöst und den Erben auch die Auslagen für Bauten auf Burg Naumburg bezahlt. Sein Vorgänger und "Vetter" Erzbischof Gerlach hatte zu Lebzeiten das Amt und die Burg (buwe) Naumburg für diese Summe an Tyle verpfändet. Erzbischof Adolf versetzt das Amt samt allen Nutzungen und Rechten nun dem Friedrich und seinen Söhnen Herman und Otto bzw. deren Erben. Eine Lösung ist mit Zahlung von 451 Mark Silber möglich, allerdings erst nach dem kommenden St. Michaelstag [29. September] über ein Jahr, dann allerdings jederzeit. Die Hertingshausen müssen die Lösung dann auch zulassen und dürfen nichts dagegen unternehmen. Diese Urkunde ist nach der Lösung ungültig und muss an Mainz zurückgegeben werden. Die Hertingshausen müssen dem Erzbischof und dem Stift Mainz (Mentze) mit Schloss Naumburg (Nuwenb(er)g), Burg und Stadt, als Amtleute gewarten und gehorsam sein, unter Berücksichtigung der Pfandschaft, die der Edelherr Heinrich (Heinr(ich)) Graf zu Waldeck (Waldecke) auf der Burg innehat. Erzbischof Adolf, seine Nachkommen und das Stift … [der Text bricht hier ab]

[Auf fol. 256 steht ein durchgestrichener Eintrag, der zu vorstehendem Fragment gehören dürfte. In ihm heißt es: […] des g(ra)fe(n) von Waldecke quita(n)cie daruber geben und antw(er)ten, darynne der g(ra)fe vorg(enannt) uff also vil gelts uff uns, uns(er) nachk(ommen) und stifft vortzige, uns abeslage und quid sagete ane alle gev(er)de. Der Erzbischof kündigt sein Siegel an.
 Datum Nuwenberg feria tertia post dominicam Cantate [?] ... 1384.]

Quellenkommentar:

[a] Das Datum wurde dem mehrfach durchgestrichenen Eintrag von fol. 256 entnommen. Vgl. auch den Revers des Ritters vom gleichen Tag.

Quellenansicht

fol. 243v

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 243v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/358 (Zugriff am 19.04.2024)