Mainzer Ingrossaturbücher Band 10
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StA Wü, MIB 10 fol. 222 [01]
Datierung: 2. Mai 1384
Quelle
Aussteller:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Der Mainzer Erzbischof Adolf I. befiehlt seinem Marschall Emerich Emeriche Rost von Waldeck, alle erzbischöflichen Gefangenen zu Rockenhausen von alter Urfehde zu befreien und zu entlassen, wenn sie schriftlich auf Schadenersatz verzichten.
Vollregest:
L(itte)ra dat(a) Emerico Rost marschalko.
[Der Mainzer Erzbischof] Adolf hat seinem Marschall und "lieben Getreuen" Emerich (Emeriche) Rost (Roste) [von Waldeck] befohlen und Vollmacht gegeben, alle erzbischöflichen Gefangenen zu Rockenhausen von alter Urfehde zu befreien (ledig zu sagen uff eyn alt orfede) und aus dem Gefängnis zu entlassen, wenn sie schriftlich auf Schadenersatz verzichten. Sie sollen auch aller Verpflichtungen ledig sein, die sie in Zusammenhang mit ihrer Gefangennahme dem Erzbischof oder seinem Stift gegenüber eingegangen sind.
Ebenso gab der Raugraf eine getrennte Quittung über die 600 Gulden [a]
- Datum ... 1384 in crastino vicarorum Philippi et Jacobi apostolorum.
Quellenkommentar:
[a] Vgl. die Urkunde zum 1. Mai 1384
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Metadaten
Personenindex
- Waldeck [Lorch]: Emmerich Rost von (Nennung)
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Aussteller)
Ortsindex
- Rockenhausen : Stadt (Nennung)
Körperschaften
- Baumburg : Raugrafen zu Baumburg (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 10 fol. 222 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/356 (Zugriff am 31.05.2023)