Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 221v

Datierung: 2. Mai 1384

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf I. gibt Raugraf Philip II, Herr zu der Alten- und Neuenbaumburg und seiner Ehefrau Anna ein gutes sicheres Geleit.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf schreibt an seine Amtleuten und geistlichen sowie weltlichen Richter, die Schultheißen, Schöffen, Bürgermeister, Räte und Bürger seiner Städte. Er gibt seinem "lieben Neffen" Raugraf (rugrefen) Philipp (Philippus) [II.] zu Alten- und Neuenbaumburg (zu der Alden und Nuwenbeumburg) und dessen Ehefrau Anna, ihren Erben und denen, die mit ihnen oder in ihrem Auftrag reiten und reisen sowie deren Gesinde in allen erzbischöflichen Burgen (sloßen) und Städten (steden) kraft dieser Urkunde sicheres Geleit. Er gebietet ihnen, dies zu beachten und den Raugrafen und die Seinen diesbezüglich nicht zu uberfaren, welche das Geleit aber auch in den erzbischöflichen Städten und Burgen halden sollen.
- Datum ... 1384 in crastino vicarorum Philippi et Jacobi apostolorum.

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fol. 221v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 221v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/355 (Zugriff am 19.04.2024)