Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 223

Datierung: 1. Mai 1384 [?]

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Mainzer Erzbischof Adolf einigt sich mit dem Ritter Herman von Wildenburg über dessen Schadenersatzansprüche.

Vollregest:

L(itte)ra data Hermanus de Wildenb(er)g militi super 600 floren(is) - cf. Lanstein [a]

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf hat sich mit dem Ritter Herman (Herman(n)e) von Wildenburg (Wildenb(erg)) über alle Ansprüche (Forderungen, Schulden, Dienstleistungen, Kosten, Schäden, Nahrungsmittel, Verluste, verlorene Hengste und Pferde) geeinigt, die dieser im Dienst für die Erzbischöfe und das Stift Mainz (Mentze) bis zum heutigen Tag angemeldet hat. Erzbischof und Stift sind ihm deswegen 600 Gulden schuldig. Um diese einnehmen zu können, hat er dem Ritter und seinen Erben einen halben Turnosen auf dem erzbischöflichen Zoll in Lahnstein (Lanstein) angewiesen, das daraus eingehende Geld kann er kommende Pfingsten und danach auf Abschlag (in abeslage davone) solange aufheben, bis die 600 Gulden vollständig bezahlt sind. Der Erzbischof weist seinen Lahnsteiner Zollschreiber Gerlach (Gerlacu(m)) oder dessen Amtsnachfolger an, das Geld aus dem Turnosen entsprechend auszuzahlen.

- Datum Eltvil dominica [Jubilate ?] [b] ... 1384.

Quellenkommentar:

Bemerkungen:
[a] Der Hinweis auf Lahnstein wurde von anderer Hand hinzugefügt.
[b] Der Revers des Ritters wurde am 5. Mai 1384 ausgestellt.

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fol. 223r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 223, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/353 (Zugriff am 28.03.2024)