Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

776 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 606.

StA Wü, MIB 10 fol. 335v [02]

Datierung: 19. August 1385

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz empfängt Struß von Bensfurt und seine Lehenserben als Mannen.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I.] anerkennt die treuen Dienste, die sein "lieber Getreuer" Struß von Bensfurt (Bensfurt) ihm und dem Stift Mainz (Mentze) bisher geleistet hat und künftig noch leisten soll. Darum haben er und das Stift Mainz ihn und seine Lehenserben als Mannen empfangen. Struß soll dem Erzbischof und seinem Stift so viel von seinem freien Eigengut - mit Zustimmung seiner Ganerben für die Gerichte, wo die Güter gelegen sind - in der Weiseauflassen (uffgeben), dass Mainz einer jährlichen Geldgülte in Höhe von 16 Gulden sicher ist. Diese Gülte sollen Struß und die Seinen wieder als mainzisches rechtes Lehen mit truwen, dinste(n) und eyden verdienen, wie dies Lehensrecht und Gewohnheit ist. Als Gegenleistung zahlt Mainz dem Struße und seinen Erben kommende Halbfasten (tzu halb vasten nest kommende) 80 Gulden, in dem Maße, wie Mainz die 200 Gulden, die es Struße schuldig ist, ebenfalls an den Fasten bezahlen soll.
- Datum sabbato post diem assumptionis beate Marie virginis ... 1385.

In gleicher Form stellt Struße (Struße) von Benfurt (Benffurte) dem Mainzer Erzbischof (d(omi)no maguntin(o)) einen Revers aus.

Quellenansicht

fol. 335v
fol. 336r

Metadaten

Personenindex

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 335v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/299 (Zugriff am 29.03.2024)