Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 412 [02]

Datierung: 29. Dezember 1385

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz teilt seinen Getreuen zu Heppenheim mit, dass  niemand das Gut des Starkenberger Burgmanns Fritz Huttener vor Gericht ziehen darf.

Vollregest:

[Erzbischof Adolf schreibt an] Ritter Heinrich Groschlag (Graslok), erzbischöflichen Burggrafen, und Johannes, erzbischöflichen Keller zu Starkenberg (Starkinberg), an Schultheiß und Schöffen zu Heppenheim (Heppinheim), seine "lieben Getreuen". Er hat seinem "lieben Getreuen", dem Fritz (Friczen) Huttener (Hutener), seinem Burgmann zu Starkenberg [die Gnade] erwiesen, dass niemand sein Gut in Stadt und Gemarkung Heppenheim, es sei fahrende oder ruhende Habe, beklagen oder dort vor Gericht ziehen darf. Der Erzbischof gebietet seinen Leuten, kein Gericht über dieses Gut zu halten oder ähnliches zuzulassen. Klagen sind nur vor dem Erzbischof und seinen dazu berufenen Leuten möglich.
- Datum ut supra [Datum Aschaffenburg in die sancti Thome Cantuarien martiri ... 1385]

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fol. 412r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 412 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2602 (Zugriff am 16.04.2024)