Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 148v [01]

Datierung: 3. Dezember 1382

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Regest:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz gebietet, im kommenden Halbjahr keinerlei Verfügungen über das Gut der Getz Prages zu erlassen und Klagen führen zu lassen.

Vollregest:

- Adolff etc.
Es ist bekannt geworden, dass Getz, die Frau des Kunz (Cunes) Prages, erzbischöfliche und erzstiftische Burgfrau (burgfrauwe), so stark verschuldet ist, dass sie aus Armut zur Zeit ihre Schulden nicht bezahlen kann. Der Erzbischof gebietet allen geistlichen und weltlichen Richtern, sämtlichen Schultheißen, Schöffen und Gerichten, im kommenden Halbjahr keinerlei Verfügungen über ihr Gut zu erlassen und Klagen führen zu lassen. Demjenigen, der Ansprüche gegen sie geltend machen wollen, dem soll sie vor ihm, als seine Burgfrau, oder vor seinem Beauftragten, von Rechts wegen gehorsam sein.
- D. Aschaffenburg feria quarta post diem sancti Andre apostoli ... 1382. 

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fol. 148v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 148v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2541 (Zugriff am 26.04.2024)