Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 396 [02]

Datierung: 7. Mai 1386

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz befiehlt seinen Amtleuten, das Gut, das Lise, Ehefrau des Rost von Waldeck, in ihren Hof zu Bingen bringt, nicht anzutasten.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] erweist der Lise (Lyse), der Ehefrau des Rost von Waldeck (Waldecke), erzbischöflichen Marschalls, die Gnade, dass niemand ihr Gut, das sie in ihren Hof zu Bingen (Binge(n)) bringt oder von dort wegführt, beclage(n) oder bekommern soll. Wer Ansprüche an ihr Gut stellen will, soll sich an ihn wenden. Der Erzbischof gebietet seinen Amtleuten und denen, die sich sonst darum zu kümmern haben, dies zu beachten.
- Datum Eltvil feria secunda post dominicam Misericordia domini ... 1386.

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fol. 396r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 396 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2504 (Zugriff am 20.04.2024)