Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 407v [01]

Datierung: 24. August 1386

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Ritter Siegfried von Wildenstein bekennt, dass Erzbischof Adolf I. von Mainz sich mit ihm über seine Schadenersatzansprüche geeinigt hat.

Vollregest:

Der Ritter Siegfried (Sifrid) von Wildenstein bekennt, dass Herr Adolf, Erzbischof von Mainz, sein "lieber gnädiger Herr" sich gütlich mit ihm geeinigt hat wegen aller Schulden, Sold, Dienst, Kosten, Schaden, Zehrung, Verluste, Hengste und Pferde, die er bis auf den heutigen im Dienst für den Erzbischof, seine Amtsvorgänger und das Stift Mainz erlitten, gehabt und verloren hat. Für all dies will der Erzbischof ihm 100 Gulden geben, die er Siegfried bzw. seinen Erben wie in der darüber ausgestellten Urkunde [vom gleichen Tag] vereinbart bezahlen will. Damit sind dann sämtliche Forderungen abgegolten. Der Ritter kündigt sein Siegel an.

- Datum Pingwie in die sancti Bartholomei apostoli ... 1386.

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fol. 407v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 407v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2503 (Zugriff am 29.03.2024)