Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 407 [02]

Datierung: 24. August 1386

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Ritter Siegfried vom Stein bekennt, dass er sich mit Erzbischof Adolf I. von Mainz über seine Schadenersatzansprüche geeinigt hat.

Vollregest:

Der Ritter Siegfried (Sifrid) vom Stein (Steine) bekennt, dass Erzbischof Adolf von Mainz, sein "lieber gnädiger Herr", sich gütlich mit ihm geeinigt hat wegen Schulden, Sold, Dienst, Kosten, Schaden, Zehrung, Verluste, Hengste und Pferde, die er bis auf den heutigen im Dienst für den Erzbischof, dessen Amtsvorgänger und das Stift Mainz erlitten, gehabt und verloren hat. Für all dies will der Erzbischof ihm 190 Gulden geben, die er Siegfried bzw. seinen Erben bezahlen will. So ist es in der darüber ausgestellten Urkunde [vom gleichen Tag] vereinbart. Damit sind dann sämtliche Forderungen abgegolten. Der Ritter kündigt sein Siegel an.

Datum Pingwie in die sancti Bartholomei apostoli ... 1386.

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fol. 407r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 407 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2501 (Zugriff am 29.03.2024)