Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 401v

Datierung: 20. Juli 1386

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Adolf, Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer, einigt sich mit dem Ritter Eckebrecht von Grifte wegen eines Burglehens.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] hat sich mit seinem »lieben Getreuen«, dem Ritter Eckebrecht von Grifte (Griffede) wegen eines Burglehens geeinigt. Es geht um 6 Mark lötiges Silber, Fritzlarer (Fritzlersch) Währung, die Adolfs Vorgänger, Erzbischof Heinrich, seinerzeit dem Vater des Ritters urkundlich verliehen hatte. Eckebrecht bzw. seine Leibeslehnserben sollen dem Erzbischof bis zur kommenden Frankfurter (Frankf(urter)) Fastenmesse [Ostern 1387] 6 Mark lötiges Silber auf Eigengut beweisen und zu Burglehen auftragen. Das Eigengut muss in der Nähe erzbischöflicher Besitzungen liegen. Dafür sollen sie als erbliche Burgmannen das Burglehen in Fritzlar mit truwe(n), globede(n), eiden, dinsten und mit seße verdienen, wie Burglehnsrecht und Gewohnheit dies besagen. Eckebrecht schwört, dem Erzbischof gegen dessen Feinde zu helfen. Er kann Mainz den Vertrag nicht aufkündigen. Mainz wird ihn verteidigen, rechtlich verantworten und sie auf ihren Gerichtstagen allenthalben helfen, wie dies bei Burgmannen üblich ist. Stirbt Eckebrecht, müssen seine Erben erst dem Erzbischof schwören, bevor sie das Burglehen übernehmen können.

- Datum Fritzlar feria sexta post divisionem apostolorum ... 1386.

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fol. 402r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 401v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2494 (Zugriff am 19.04.2024)