Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 382v

Datierung: 18. März 1386

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Abschrift:

  • StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 11 fol. 94v.

Regest:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28. (Verweis auf: Wenck, Hess. Landesgeschichte II, Urkb. Nr. CCCCXXVI, S. 459 und Bd. III, 951. - Reg. Boica. X, 178).

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Burghard von Schöneberg sagt Erzbischof Adolf von Mainz zu, die Sababurg von Ludolff von Gladbeck an sich zu lösen, als mainzisches Offenhaus zu bewahren und nach Rücksprache auszubauen.

Vollregest:

Burghard, Edler von Schöneberg (Schone(n)b(er)g) hat mit seinem "lieben gnädigen" Herrn, Erzbischof Adolf von Mainz, folgendes vereinbart. Er soll für das Erzstift das Schloss Sababurg (Zappenb(ur)g) samt Zubehör von Ludolff von Gladbeck (Gladebecke) für die Verpfändungssumme an sich lösen. Er und seine Erben sollen danach ausschließlich dem Erzbischof und seinem Stift mit der Sababurg gewarten. Mainz wird das Schloss zu Lebzeiten Burghards nicht bei ihm auslösen, kann dies von seinen Nachkommen und Erben aber jederzeit tun. Die Sababurg ist mainzisches Offenhaus. Er, Burghard, soll mit Rat des Amtmannes auf Burg Schöneberg und zweier Ratsmitglieder aus Hofgeismar (Geismar) 100 Mark, fünf Gulden auf eine Mark gerechnet, verbauen. Das Geld wird bei der Lösung der Burg an Mainz zurückerstattet.

Burghard kündigt sein Siegel an.

- Datum Fritzlar Dominicam Reminiscere ... 1386.

Quellenansicht

fol. 382v
fol. 383r

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 382v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2423 (Zugriff am 20.04.2024)