Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 383

Datierung: 18. März 1386

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz verschreibt Burghard von Schöneberg ein Burglehen auf der Sababurg.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] anerkennt die treuen Dienste, die sein "lieber Getreuer" Burghard von Schöneberg (Schone(n)b(er)g) ihm und dem Stift Mainz geleistet hat und künftig leisten soll. Darum und aus besonderer Gnade verschreibt er ihm und seine rechten Lebenserben kraft dieser Urkunde 40 lötige Mark Silber, 5 Gulden für eine Mark gerechnet, als Burglehen auf dem Schloss Sababurg (Zappenb(er)g). Der Erzbischof schlägt das Geld auf die Lösungssumme der Sababurg, die Burghard für das Erzstift von Ludolff von Gladbeck (Gladebecke) lösen soll. Burghard und seine Erben sollen das Burglehen mit eyde(n), truwe(n), dinste(n) und mit seße verdienen, wie Burglehenrecht und Gewohnheit dies besagen.

Sollte Mainz die Burg von Burghards Erben lösen, werden die 40 Gulden aus anderen Geldern ausbezahlt dafur yn daz sloß Zappenb(er)g von uns(er)m stiffte dan v(er)phant were. Die Herren von Schöneberg müssen dann Eigengut im Wert von 40 Gulden auftragen (bewisen [und] uffgeben) und fortan als ewiges mainzisches Burglehen auf der Sababurg tragen. Die aufgetragenen Güter müssen möglichst nahe bei der Sababurg liegen und für das Erzstift zugänglich sein.

- Datum Fritzlar Dominica Reminiscere ... 1386.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 383, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2421 (Zugriff am 19.04.2024)