Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 105v [02]

Datierung: 31. Dezember 1383

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz setzt Rulchin Monster als neuen Schöffen seiner Stadt und seines Gerichtes in Bingen ein.

Vollregest:

Adolffus ar(ch)e(opisco)pus magunt(inus).

Da Johan Prages, des Erzbischofs [Adolfs I.] "Vetter" und Schultheiß sowie die Schöffen der erzbischöflichen Stadt Bingen, seine lieben "Getreuen"sich nach dem Tod des Philman Mach(er)n [?] nicht auf einen Nachfolger auf dem dadurch erledigten Schöffenstuhl des erzbischöflichen Gerichts zu Bingen einigen konnten, setzt ihnen der Erzbischof kraft dieser Urkunde seinen Bürgen und lieben Getreuen Rulchin Monster als neuen Schöffen seiner Stadt und seines Gerichtes. Er befiehlt ihnen allen, Rulchin als Schöffen zu akzeptieren und zusammen mit ihnen zu Gericht sitzen und Urteile fällen zu lassen, wie dies Herkommen, Recht und Gewohnheit ist, widrigenfalls sie sich die schwere Ungnade des Erzbischofs zuziehen würden.
- Datum Aschaffenburg anno [13]83.

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fol. 105v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 105v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2286 (Zugriff am 28.03.2024)