Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 078v

Datierung: 18. Januar 1383

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz befiehlt Gerlach von Hohenburg, Kanoniker zu St. Johann in Mainz und Keller zu Lahnstein, sämtliche Güter des Priesters Gobel von Lahnstein, die Mainz vom Gericht zugesprochen wurden, zu veräußern.

Vollregest:

L(itte)ra dat(a) Gerlaco celler(ario) in Lanstein.

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] befiehlt kraft dieser Urkunde seinem "lieben Getreuen", Gerlach (Gerloco) von Hohenburg (Hoenburg), Kanoniker der Kirche St. Johann in Mainz (Mentze) und Keller zu Lahnstein (Lanstein), in seinem und des Stiftes Namen sämtliche Güter, die Mainz von dem Priester Gobel von Lahnstein (Lanstein) vorseßen von gulde wegen verfallen und vom Gericht zugesprochen worden sind, zu verkaufen, zu versetzen und zu veräußern. Wem immer der Keller diese Güter ganz oder teilweise verkauft, versetzt oder veräußert, dem soll er mit Einverständnis des Erzbischofs und seines Stiftes das Eigentumsrecht einräumen (rechte werschafft tun).
- Datum Aschaffenburg Dominica Circumdederunt anno eiusdem 1383.

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fol. 78v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 078v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2283 (Zugriff am 29.03.2024)