Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 075 [01]

Datierung: 12. Januar 1383

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Johann Graf zu Wertheim bekennt, dass der Mainzer Erzbischof Adolf I. von Mainz ihm das, was auf dem Gut Arnheide an Diensten, Steuern oder Atzung die nächsten vier Jahre fällig ist, bezahlen und erledigen will.

Vollregest:

Arnheid.

Johann Graf zu Wertheim bekennt, dass sein »lieber gnädiger Herr«, der Mainzer (Mentze) Erzbischof Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer], ihm die besondere Gnade erwiesen hat, dass er das, was auf dem Gut Arnheide an Diensten, Steuern oder Atzung die nächsten vier Jahre, waz yme oder siner zeuge [?] gesetzet wurdet, für sie bezahlen und erledigen (richten) will. Wenn die vier Jahre vergangen sind, sollen die genannten Güter dem Erzbischof, seinen Amtsnachfolgern und dem Mainzer Stift zu allen Rechten, Diensten, Atzungen und Gewohnheiten in dem Maße verbunden und zu gewarten schuldig sein, wie sie es ihm, seinen Vorfahren, dem Mainzer Stift und der Grafschaft bisher waren.
- Datum Aschaffenburg feria secunda ante octavam Epiphanie Domini anno euisdem 1383.

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fol. 75r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 075 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2277 (Zugriff am 24.04.2024)