Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 073 [02]

Datierung: 10. Januar 1383

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz nimmt die Rechnung seines Aschaffenburger Kellers Laurentius entgegen.

Vollregest:

Recess(us) Laurentii celler(arii) in Asch(affenburg).

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] hat die Rechnung seines Aschaffenburger (Asch(affenburg)) Kellers Laurentius entgegengenommen.
Alle Einnahmen und Ausgaben, Korn, Weizen (weyse), Hafer, Wein, Geld u.a., sind vollständig abgerechnet. Er entlastet ihn in vollem Umfang. Der Erzbischof sagt deshalb ihn, seine Erben und Treuhänder und seine liegende oder fahrende Habe, es sei groß oder klein, quit, ledig und los und freit Laurentius und sein Gut. Laurentius darf kraft dieser Urkunde sein Hab und Gut zu Lebzeiten oder für die Zeit nach seinem Tode zu Testament geben und wem er will vererben. Die mainzischen geistlichen oder weltlichen Amtleute sowie die erzbischöflichen Mannen dürfen Laurentius, seine Erben und Treuhänder daran nicht hindern. Der Erzbischof gebietet allen seinen Amtleuten, Dienern und Beauftragten, Laurentius und den Seinen behilflich zu sein, sie zu schirmen und zu schützen und ihnen gerichtlich beizustehen, wenn jemand sie diesbezüglich behindern würde und Laurentius bei ihnen um Hilfe nachsucht.
- Datum Aschaffenburg Sabbatum post Epiphanias Domini anno eisdem 1383.

Quellenansicht

fol. 73r
fol. 73v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 073 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2273 (Zugriff am 28.03.2024)