Mainzer Ingrossaturbücher Band 10
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StA Wü, MIB 10 fol. 101 [01]
Datierung: 18. Februar 1383
Quelle
Aussteller:
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390]
- Hohenlohe: Ulrich von
- Stadtverwaltung [Lauterburg]
- Stadtverwaltung
Empfänger:
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Adolf I. von Mainz und Ulrich von Hohenlohe sowie die Schultheißen, Richter, Schöffen und Bürger von Bruchsal und Lauterburg regeln die Rückzahlung ihrer Schulden bei dem Speyerer Bürger Eberhard von Mensheim.
Vollregest:
Der Mainzer (Mentze) Erzbischof Adolf [I. von Nassau], Vormund des Stifts Speyer (Spire) und Ulrich von Hohenlohe (Hohenloch), derzeitiger oberster Amtmann des Bistums Speyer (Spire) sowie die Schultheißen, Richter, Schöffen und Bürger, arme wie reiche, der zwei Städte Bruchsal (Bruchsel) und Lauterburg (Lut(er)burg) schulden dem Speyerer (Spire) Bürger Eberhard (Ebirhard) von Mensheim (Menshey(m)) und seinen Erben 1.500 Goldgulden, schwer genug an Gewicht. Mit dem Geld haben sie zum einen das Schultheißenamt in Speyer (Spire) von ihm gelöst, zum anderen den Rest zum Wohl des Bistums Speyer (Spire) verwendet. Sie geloben, auch im Namen ihrer Amtsnachfolger und Erben, das Geld bis zum kommenden Frauentag Kerzweihe [2. Februar 1384] zurückzuzahlen.
Als Sicherheit stellen sie Bürgen: den Propst des Stiftes St. German Dietho (Dythoch) Ruße, den Propst des Allerheiligenstiftes [zu Speyer] Gerhart von Ehrenberg (Erenberg) [a], den Speyerer (Spire) Domherrn Johan Ruße, Friedrich (Frider(ich)) von Venningen (Venige(n)) [b], Edelknecht Heinrich Bro<e>del von Kestenburg, Bertsche Waltfaut von Lauterburg (Luterburg), Gerhart Scheffener von Hambach (Haimbach), Ortel von Rotenberg (Rotenburg) und Hans Qe[u]ckhaus von Udenheim sowie Heinrich Vergenmeister zu Rheinhausen (Husen) am Rhein. Als Geiseln setzen sie: Veltzen Recking, Cuntzman Nybelunge, Eberhard (Ebirhart) zum Laube, Albrant Anshelm Mors und Hans Gugeling, alle Richter, Walter Rysen, den Bäcker Hans Veiße Misener, Hans Hug, Eberhard Kelner und Albrecht Engel, alle Bürger in Bruchsal (Bruchsel), Heinrich Trostel, Walter Eckehard, Heinz (Heintze) Lemper, Kunz (Cuntzel) Lu
Sollten die Schuldner das Geld nicht pünktlich zahlen, und würden Ulrich von Hohenlohe (Hohenloch) und jeweils drei oder vier Bürgen der beiden Städte von den Gläubigern (zu veste(n), zu huse oder zu hofe oder munt wider munt mit briefen oder ane brieffe wie oder wu
Ulrich von Hohenlohe (Hohenloch), Dytho Ruße, Gerhard von Erenberg (Erenberg) [c], Johann Ruße, Heinrich Brodel und Bersche Waltfoget sowie Henne Vergenmeister schwören auf ihre gute truwe, Gerhard Schefner, Ortel [von Rotenberg] und Hans Queckhaus auf ihren Eid, dass sie leisten werden und nicht aus der Leistung kommen sollen, ebenso die anderen Geiseln auf ihren Eid, dass sie leisten und Geiselschaft halten sollen. Sie dürfen die Stadt Speyer (Spire) unter keinen Umständen verlassen, solange die Schuld und der durch die Mahnungen entstandene Botenlohn nicht beglichen ist.
Kommt ein Pferd zu Schaden, muss es vom Besitzer ersetzt werden. Stirbt eine Geisel oder muss das Land bzw. die beiden Städte verlassen, muss sie binnen 14 Tagen durch einen neuen guten Bürgen ersetzt werden. Geschieht das nicht, haben die verbliebenen Bürgen, auf Mahnung durch die Gläubiger, dessen Leistung solange zu übernehmen, bis ein neuer Bürge eingesetzt ist.
Begehen Bürgen Leistungsverweigerung oder verlassen das Einlager, erlauben die Bürgen und Geiseln, für sich, ihre Amtsnachfolger und Erben dem Gläubiger, seinen Erben und Helfern, die pant und gut des Bistums Speyer (Spire), des Bistums Land und Leute, die Pfänder der beiden Städte, der Bürger und Leute dieser beiden Städte, sowie die Pfänder der brechenden burgen und gysele sowie die Pfänder der anderen, in Höhe der Schuld in Anspruch nehmen zu dürfen. Die Gläubiger können sie mit eigener Gewalt, mit geistlichem oder weltlichem Gericht, oder auch ganz ohne Gericht, wie sie dies wünschen, in eine Stadt, eine Burg oder veste ihrer Wahl treiben, tragen und führen. Die Gläubiger und ihre Helfer machen sich dadurch keines Frevels gegenüber den Pfandgebern schuldig, solange die Schuld sowie Kosten und Schaden noch ausstehen. Daran können weder Freirecht und Gesetz noch die Gewohnheit des Bistums und Stifts Speyer (Spire), kein Landfrieden, Bündnis, Burgrecht, Bürgschaft und Geleit der Herren oder Städte etwas ändern.
Erzbischof Adolf schwört als Bischof von Speyer (Spire) auf sine truwe, Ulrich von Hohenlohe (Hohenloch) ebenfalls auf seine truwe, Schultheiß, Richter, Schöffen und die Bürger der beiden Städte Bruchsal (Bruchsel) und Lauterburg (Lut(er)burg) auf ihren Eid, die Bürgen Dytho Ruße, Gerhard von Erenberg (Erenb(er)g), Johann Ruße, Friderich (Friderich) [d] [von Venningen], Heinrich Brodel und Bersche Waltfaut und Henne V(er)genmeister [e] auf ihre gute truwe, Gerhard Scheffen(er), Ortel und Hans Queckhaus auf ihren Eid sowie die anderen Geiseln auf ihren Eid, alle Bestimmungen dieser Urkunde einzuhalten, nichts dagegen zu unternehmen, weder mit Gewalt und mit Recht, noch andere entsprechend zu beauftragen.
Erzbischof Adolf gelobt auf seine gute truwe und recht und warheyt, Ulrich von Hohenlohe (Hohenloch) auf seinen Eid, das Bistum Speyer (Spire) niemandem in die Hand zu geben, der diese Urkunde nicht vorher anerkennt. Tun sie das dennoch, müssen die Bürgen wie oben beschrieben, Einlager halten.
Erzbischof Adolf und Ulrich von Hohenlohe (Hohenloch) geloben auf ihre gute truwe, die anderen Schuldner auf ihren Eid, die Bürgen aus der Bürgschaft und Leistung sowie die Geiseln aus ihrer Leistung zu lösen, ohne Eid und ohne ihren Schaden. Erzbischof Adolf kündigt das Siegel des Bistums Speyer (Spire) an, Ulrich von Hohenlohe (Hoenloch) sein eigenes. Dietho Ruße, Gerhard von Erenberg (Erenb(er)g), Johan Ruße, Heinrich Bro
Die Geiseln der beiden Städte bekennen sich zu ihrer Geiselschaft und geloben auf ihren Eid, die Bestimmungen einzuhalten. Sie kündigen ihre Stadtsiegel an.
- Datum 1383 an der nesten mittwochen nach sante Valentins dag des hei[ligen] mertelers.
Fußnotenapparat:
[a] Die Namen der beiden Pröpste sind durchgestrichen.
[b] Der Name wurde nachträglich über die Zeile geschrieben.
[c] Die letzten beiden Namen sind durchgestrichen.
[d] Der Name wurde nachträglich über die Zeile geschrieben.
[e] Der Name wurde nachträglich am Rande hinzugefügt.
[f] Der Name wurde nachträglich am Rande hinzugefügt.
[g] »Friedrich« wurde nachträglich über die Zeile geschrieben.
[h] Der Name wurde nachträglich über die Zeile geschrieben.
Quellenansicht

Metadaten
Personenindex
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Aussteller)
- Hohenlohe: Ulrich von (Aussteller)
- Mensheim: Eberhard von (Empfänger)
- Reuß von Reußenstein: Diether (Bürge)
- Brodel: Heinrich (Bürge)
- Ehrenberg: Gerhard von (Bürge)
- Waldvogt: Bersche (Bürge)
- Scheffener: Gerhard (Bürge)
- Rotenberg: Ortel von (Bürge)
- Queckhans: Hans (Bürge)
- Vergemeister von Rheinhausen: Henne (Bürge)
- Recking: Veltz (Bürge)
- Nybelung von Bruchsal: Contze (Bürge)
- Trostel: Heinrich (Bürge)
- Laube: Eberhart zum (Bürge)
- Eckart: Walther (Bürge)
- Morse: Albrant Anshelm [Vater] (Bürge)
- Gugel: Hans (Bürge)
- Rysen: Walter (Bürge)
- Mißener: Hans Veiße (Bürge)
- Hug: Hans (Bürge)
- Keller: Eberhard (Bürge)
- Engel: Albrecht (Bürge)
- Lempe: Hentze (Bürge)
- Lutze: Contze (Bürge)
- Selß: Hans von (Bürge)
- Duthorn: Kobel (Bürge)
- Schurer: Contz (Bürge)
- Bulman: Klaus (Bürge)
- Gentener: Jeckel (Bürge)
- Smit: Peter (Bürge)
- Wilgensmit: Claes (Bürge)
- Buman: Walter (Bürge)
Ortsindex
- Speyer : St. German (Nennung)
- Speyer : Stadt (Einlagerort)
- Lauterburg : Stadt (Nennung)
- Hambach [Heppenheim] : Ort (Nennung)
- Udenheim [Philippsburg] : Stadt (Nennung)
- Bruchsal : Stadt (Nennung)
- Speyer : Allerheiligenstift (Nennung)
Körperschaften
- Speyer : Bischöfe (Nennung)
- Lauterburg : Stadtverwaltung [Lauterburg] (Aussteller)
- Bruchsal : Stadtverwaltung (Aussteller)
- Speyer : Amt (Nennung)
- Speyer : Schultheißen (Nennung)
- Rheinhausen : Fähre (Nennung)
- Hohenlohe : Edelfreie von (Nennung)
- Ehrenberg [Bad Rappenau] : Herren von (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 10 fol. 101 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2253 (Zugriff am 30.09.2023)