Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 088

Datierung: 23. Februar 1383

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz regelt die Rückzahlung der Schulden, die er bei dem Ritter Daniel von Langenau hat.

Vollregest:

L(itte)ra data Danieli de Langenauwe militi - Lanstein.

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] hat seinerzeit seinem "lieben Getreuen", dem Ritter Daniel von Langenau (Langenauwe), seinem Lahnecker (Lanecke) Burggrafen, 2.000 Gulden von einem halben Turnosen auf dem erzstiftischen Zoll zu Lahnstein (Lanstein) verschrieben. Später hat Erzbischof Adolf auf Bitten Daniels 1.200 Gulden an denselben zwelfftusent Gulden [a] einer Jüdin (Judynne) zu Koblenz (Cobelentze) überlassen, die Daniel dieser Dame schuldig war. So verlautet es in den diesbezüglich ausgestellten Urkunden.

Ritter Daniel meint nun, dass er von der Hauptschuld noch 429 Gulden einzunehmen berechtigt ist. Er hat dem Erzbischof mitgeteilt, dass Dietrich (Diderich) von Kellenbach (Kellnbach) und seine Ehefrau Nese diese 429 Gulden nun für ihn aufheben sollen. Der Erzbischof hat auf fleißige Bitte Daniels nun dem Dietrich von Kellenbach (Kellnbach) und seiner Frau kraft dieser Urkunde die Einnahme der 439 Gulden von dem halben Turnosen anstelle Daniels solange erlaubt, wie er Daniel nach guter rechenunge noch 429 Gulden schuldet.

Der Erzbischof verspricht, Dietrich und Nese in dieser Angelegenheit zu schützen und schirmen.

- Datum Eltvil feria secunda post dominicam Oculi anno [13]83.

Fußnotenapparat:

[a] Es muss wohl heißen »an denselben 2.000 Gulden«»«.

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 088, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2252 (Zugriff am 28.03.2024)