Mainzer Ingrossaturbücher Band 10
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StA Wü, MIB 10 fol. 118
Datierung: 1. April 1383
Quelle
Aussteller:
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Weitere Überlieferung:
- Vgl. RTA Bd. I, S. 350, Anm. 4
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Adolf I. von Mainz setzt den Ritter Bernhard von Dalwigk mit Zustimmung König Wenzels zum Richter über den Landfrieden zu Westfalen.
Vollregest:
L(itte)ra data B(er)nhardo de Talwig militi.
[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] bekennt, dass der römische (romescher) Kaiser Karl [IV.] vor Zeiten einen Landfrieden zu Westfalen geschlossen hat, wie dies die Urkunden besagen, die darüber besiegelt ausgestellt worden sind. An diesem Landfrieden war auch Mainz mit seinen Burgen, Städten, Land und Leuten beteiligt. Der Römische (romescher) König Wenzel (Wentzlauw) hat ihm in einer Urkunde die Befugnis (gewalt und macht) gegeben, einen Richter über diesen Landfrieden zu setzen. Die eingeschaltete Urkunde König Wenzels besagt, dass der König die Vorsichtigkeit, Tugend und Weisheit seines "lieben Getreuen", des Ritters Bernhard von Dalwigk (Talwig) anerkennt und ihn zum Richter über den Landfrieden gesetzt hat. Er soll ab dem heutigen Tag ein Jahr lang gemäß den Bestimmungen des besagten Landfriedens Richter in allen Angelegenheiten des Landfriedens sein, die vor ihn gebracht und vor ihm verhandelt werden.
- Datum Friedeberg feria quarta post dominicam Quasimodo geniti annoi [13]83.
Quellenansicht
Metadaten
Personenindex
- Mainz: Adolf I. [Eb. 1373/81-1390] (Aussteller)
- König: Karl IV. [1346-1378] (Nennung)
- König: Wenzel [1376-1400] (Nennung)
- Dalwigk: Bernhard von (Nennung)
Ortsindex
- Westfalen : Region (Nennung)
- Friedberg [Hessen] : Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Speyer : Bischöfe (Nennung)
- Westfalen : Landfrieden (Nennung)
- Reich : Kaisertum (Römisches Reich) (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 10 fol. 118, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2235 (Zugriff am 29.03.2024)