Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 036v

Datierung: 24. Juni 1382

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz gibt dem Deutschordenshaus zu Koblenz ein Zollprivileg in Gernsheim, Ehrenfels und Lahnstein.

Vollregest:

L(itte)ra dat(a) de(n) dutsche(n)herre(n) zu Cobele(n)tz.

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] erweist den Geistlichen, seinen "lieben Andächtigen", dem Komtur und Konvent des Deutschen Hauses zu Koblenz (Cobelentze) kraft dieser Urkunde die Gnade, dass sie alle ihre Weine, Früchte, Pfähle, jeglichen Mist und anderes, das sie transportieren werden, die für ihr Eigengewächs bestimmt sind und zur Versorgung ihres Koblenzer Hauses dienen, zollfrei den Rhein hinab durch die erzstiftischen Zollstätten zu Gernsheim (Gernsh(eim)), Ehrenfels (Erenfels) und Lahnstein (Lanstein) führen dürfen. Er weist die dortigen drei Zollschreiber und Zöllner bzw. deren Amtsnachfolger an, alle Früchte, Weine und Gerätschaften der Koblenzer Deutschherren, solange es sich um Dinge für ihr Eigengewächs handelt und zu ihrer Hausversorgung dient, bis auf Widerruf zollfrei passieren zu lassen.
- Datum ipso die nativitatis sancti Johanni baptiste ... 1382.

Quellenansicht

fol. 36v
fol. 37r

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 036v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2111 (Zugriff am 20.04.2024)