Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 176v [01]

Datierung: 22. Dezember 1383

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz regelt die Bezahlung seiner Schulden bei Edelknecht Hornig von Wartenheim und dessen Ehefrau Metze.

Vollregest:

Reversus Hornig de Wartenheim.

Der Edelknecht Hornig von Wartenheim und seine Ehefrau Metze bekennen, dass der Mainzer (Mentze) Erzbischof Adolf [I.] vorzeiten Heinrich vom Rhein (Rine) und dessen Erben 672 auf dem Amt und der Kellerei zu Dieburg (Dieppurg) verschrieben hat. So steht es in Urkunden, die darüber ausgestellt worden sind. Da er nun als Erbe mit dem Erzbischof übereingekommen ist, dass im daraus noch 353 Gulden und 16 Schillinge Heller zustehen, wie das diesbezüglich ausgestellte Urkunden besagen, verzichtet er darüber hinaus auf alle Urkunden und Ansprüche bezüglich des Amtes und der Kellerei.
Hornig kündigt sein Siegel an. Metze bittet den Ritter Engelhard von Frankenstein (Franckenst(ein)), für sie sein Siegel an die Urkunde zu hängen, was dieser bestätigt.
- Datum Aschaffenburg in crastino sancti Thome episcopi ... 1383.

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fol. 176v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 176v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2059 (Zugriff am 25.04.2024)