Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

776 Quellen in dieser Liste. Sie sehen die Quelle 37.

StA Wü, MIB 10 fol. 013v [02]

Datierung: 12. März 1382

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28.

Geographische Bezüge:

KML Visualisierung

Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz fordert Schöffen und der Rat der Stadt Bingen auf, über Heintzen zum Steine zu Gericht sitzen und ein Urteil zu fällen.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] bekennt, dass die ehrsamen, seine lieben "Getreuen", die Schöffen und der Rat der erzbischöflichen Stadt (stad) Bingen sich geweigert haben, über Heintzen zum Steine, Schultheiß des erzbschöflichen sloßes Bingen zu Gericht zu sitzen und nach Art des Rates in jener Sache tätig zu werden, in die ihn Peter Hud, Bürger zu Bingen, verstrickt hat. Nach altem Herkommen und nach Gewohnheit der Stadt Bingen gehört diese Angelegenheit vor die erzbischöfliche Hofkammer. Der Erzbischof hat sich nun dieser Sache in der Form angenommen, dass man ihm geraten hat, die Schöffen und der Rat der Stadt Bingen möge über Heintzen zum Steine zu Gericht sitzen, in der Art eines Rates ehrenvoll verhandeln und ein Urteil fällen. Sie brauchen sich dabei keinerlei Unregelmäßigkeit in Bezug auf Amt, Schöffenstuhl oder Rat vorzuwerfen.
- Datum Bingen feria quarta post Dominicam Oculi ... 382.

Quellenansicht

fol. 13v
fol. 14r

Metadaten

Personenindex

Ortsindex

Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 013v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2057 (Zugriff am 19.04.2024)