Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 177 [02]

Datierung: 28. Dezember 1383

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz kauft auf Wiederkauf von dem Edelherrn Konrad von Hohenfels, Herr zu Reipoltskirchen dessen Teil des Dorfes Westhofen.

Vollregest:

Littera data Conrado de Hoenfels domino de Rypaldeskirchen … super oppignoratione villae Westhouen.

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I]. von Nassau, Bischof von Speyer] kauft auf Wiederkauf (gekaufft und verphand) von dem Edelherrn (edeln) Konrad (Conrad) von Hohenfels (Hoenfels), Herr zu Reipoltskirchen (Ripoldeskirchen) und dessen Erben seinen Teil des Dorfes Westhofen, wie die Urkunden besagen, die dem Erzbischof und seinem Stift von Konrad gegeben worden sind. Im Hinblick auf die treuen Dienste, die Konrad dem Erzbischof noch leisten soll, hat der Mainzer ihm folgende Gnade erwiesen: Wenn Konrad oder seine Erben 200 Gulden (die man men(n)et von Florentze), gut von Gold und schwer an Gewicht in Bingen (Binge(n)) bezahlen, will Mainz (wir, uns(ere) nachkome(n) oder stifft) Westhofen samt allen Rechten und Einkünfte, wie das ihm verkauft ist, zu Wiederkauf geben. Gleichzeitig wird er die Urkunden zurückgeben, der Kaufbrief wird ungültig. Der Erzbischof hat Konrad (Conrad) und seine Erben wegen deren Dienste mit allen Leuten, Zehnten, Zinsen, Gefällen, Äckern, Weingärten, Wiesen und was dazu gehört, Höfe, Mühlen, Backhäuser mit Zubehör und Rechten, wie sie es bisher gehabt haben, belehnt. Das Erzstift behält sich die Frevelgelder und Bußen vor, die in dem Drittel des Gerichts anfallen, welches sie dem Erzstift verpfändet haben. Die anderen zwei Drittel sollen Konrad und den Seinen zufallen, ebenso Atzung, wegesnyt, Schatzungen, wanferte und andere Dienste, wie sie auch heißen mögen, die sie ebenfalls gnadenhalber vom Erzbischof haben sollen. Die erzbischöflichen Amtleute, die dann in dem Dorf Westhofen eingesetzt werden, sollen Konrad und seinen Erben im Bedarfsfall helfen (byrichten und handelage tun). Das Erzstift will die Gläubiger mit ihrem Besitz, namentlich dem Dorf Westhofen und der Burg (veste) Reipoltskirchen (Rypoldeskirchen) schirmen und schützen wie andere Edelmannen, Burgmannen und Diener. Der Erzbischof verspricht, umgehend einen Vogt in Westhofen einzusetzen.
- Datum Aschaffenburg in die Innocentum .... 1383.

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fol. 177r
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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 177 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2054 (Zugriff am 18.04.2024)