Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 178v

Datierung: 29. Dezember 1383

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Konrad von Hohenfels, Herr zu Reipoltskirchen, bekennt, dass der Mainzer Erzbischof Adolf ihm 50 Gulden Jahresgülte auf dem Zoll zu Gernsheim als ligisches freies Burglehen angewiesen hat.

Vollregest:

- Hoenfels
Konrad (Conrad) von Hohenfels (Hoenfels), Herr zu Reipoltskirchen (Rippelskirchen) bekennt, dass der Mainzer (Mentze) Erzbischof Adolf (Adolff) ihm wegen geleisteter treuer Dienste, die er auch in Zukunft leisten soll, aus besonderer Gnade 50 Gulden Jahresgülte auf dem Zoll zu Gernsheim als ligisches freies Burglehen angewiesen hat. Das Geld wird ihm und seinen Leibeslehnserben laut der diesbezüglich ausgestellten Urkunde jährlich am Martinstag im Winter [11. November] angewiesen. Das Burglehen verdient Konrad mit truwen, eiden und dinsten auf der erzbischöflichen Burg (sloße) Gernsheim, wie Burglehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Mainz kann das Burglehen bei Konrad oder seinen Leibeslehenserben jederzeit mit 500 Gulden ablösen. Nach Zahlung muss Konrad 50 Gulden Geld auf Eigengut, das für das Erzstift möglichst günstig liegt, belegen, dem Erzstift auflassen und als Burglehen auf Burg Gernsheim mit eiden, truwen und dinsten verdienen.

- Datum Aschaffinburg feria tertia  post nativitatis Christi Xpi ... 1383.

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fol. 178v
fol. 179r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 178v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2047 (Zugriff am 29.03.2024)