Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 011

Datierung: 21. Januar 1382

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

  • Druck: Würdtwein, Nova 9, Nr. 156.
  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von gewinnt Gerhard von Blankenheim, Herr zu Kasselburg und zu Gerolstein, zum erzstiftischen Mann.

Vollregest:

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] würdigt den treuen Nutzen und die fleißigen Dienste, die ihm der edle, sein "lieber Getreuer", Gerhard von Blankenheim (Blanckenheim), Herr zu Kasselburg (Kastelberg) und zu Gerolstein (Geroltstein) bisher erwiesen hat und auch künftig leisten soll. Er nimm ihn deshalb zu seinem und des Mainzer Stiftes Mann (manne) an. Er zahlt ihm 800 gute Gulden, und weist ihm kraft dieser Urkunde 80 Gulden Geld als rechtes Mannlehen auf seinem Zoll zu Lahnstein an. Das Geld soll der jeweilige erzstiftische Zollschreiber ihm bzw. seinen Erben jährlich am St. Martinstag [11. November] solange ausbezahlen, bis die 800 Gulden vollständig bezahlt sind. Gerhard soll das Mannlehen mit eide(n), truwen und dinste(n) gemäß Mannlehenrecht und Gewohnheit verdienen. Wenn die 800 Gulden zurückbezahlt sind, werden Gerhard bzw. seine Erben eine ewige Geldgülte in Höhe von 80 Gulden auf Eigengütern, die für den Erzbischof und sein Stift günstig (aller neste und beste) gelegen sind, als rechtes Eigen auflassen (bewisen und uffgeben), um sie von Mainz zu einem echten Mannlehen zurückzuempfangen, und zwar mit Eidesleistung, Treueverpflichtung und Lehnsdiensten, wie Mannlehensrecht und Gewohnheit dies vorsehen. Sie müssen darüber wie andere erzstiftischen Mannen eine zweifache Urkunde ausstellen.
- Datum Lanstein feria tertia post diem sociorum Fabiani et Sebastiani virorum ... 382.

Gerhard von Blankenheim stellte dem Erzbischof einen Revers aus.

Quellenansicht

fol. 11r

Metadaten

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Körperschaften

Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 011, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2009 (Zugriff am 24.04.2024)