Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 010v [02]

Datierung: 21. Januar 1382

Quelle

Aussteller:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz einigt sich mit Gerhard von Blankenheim, Herr zu Kasselburg und zu Geroldstein, über dessen Schadenersatzansprüche.

Vollregest:

L(ite)ra dat(a) Gerhardo de Blanckenhayn, herre zu Kastelberg und zu Geroltstein.

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] hat sich mit dem edlen, seinem lieben "Neffen" und "Getreuen", Gerhard von Blankenheim (Blanckenheim), Herr zu Kasselburg (Kastelberg) und zu Geroldstein (Geroltstein) über sämtliche Kosten, Schadenersatzansprüche, Verluste, Proviantausgaben (zerunge) sowie Hengste und Pferde verglichen, die Gerhard im Dienste für ihn, seine Amtsvorgänger und das Mainzer Stift, namentlich im Krieg gegen Herzog Rupprecht den Älteren erlitten, verloren, getan und ihm abgegangen sind, ebenso über alle erdenklichen Forderungen, die Gerhard bis zum heutigen Tag an ihn oder sein Stift stellen kann. Davon ausgenommen sind die 2.800 Gulden (achteundzwentzig hundert) Gulden, die er ihm vor Ausstellung dieser Urkunde aus dem Lahnsteiner Zoll verschrieben und angewiesen hat sowie ein Mannlehen in Wert von 80 Gulden jährlicher Geldgülte, ebenfalls aus dem Zoll zu Lahnstein.
Er, seine Amtsnachfolger und das Mainzer Stift sind ihm bzw. seinen Erben jetzt 500 gute Gulden schuldig, die er zusätzlich zu den 2.800 Gulden aus gewissen Turnosen aus den Zolleinkünften in Lahnstein (thurnos zu Lanstein) solange entnehmen soll, bis der Gesamtbetrag ausgezahlt ist. Danach ist diese Urkunde ungültig und muss dem Erzbischof ausgehändigt werden. Sollte der Erzbischof die Steuer einnehmen, die er gerade vom erzbischöflichen Rheingau (von uns(er)me lande dem Ringauwe) fordert, sollen die 500 Gulden davon bezahlt werden.
- Datum Lanstein feria tertia post diem sociorum Fabiani et Sebastiani virorum ... 1382.

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fol. 10v
fol. 11r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 010v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2005 (Zugriff am 19.04.2024)