Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 056v

Datierung: 1382 [a]

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

 Regest:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz einigt sich mit dem Mainzer Domherrn Werner Knebel von Katzenelnbogen über dessen Schadenersatzansprüche.

Vollregest:

L(itte)ra data Wernhero Knebel can(onicus) eccl(es)ie nostre magunt(inae) sup(er) 200 flor(eni).

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] einigte sich mit dem Mainzer Domherrn Werner Knebel [von Katzenelnbogen] bezüglich aller Schuld und der jährlichen Gülte, die er ihm verschrieben hatte und hinsichtlich aller Forderungen, die Werner bis zum heutigen Tag an den Erzbischof stellen konnte. Dabei handelt es sich vor allem um die 100 Gulden, die er ihm für die Propstei St. Sever in Erfurt auf Lebenszeit verschrieben hatte, sowie die 60 Gulden Gülte, wofür er ihm jährlich die Burghut der erzbischöflichen Burg (huses) Ockenheim (Ockinheim) übertragen hatte. Insgesamt ist er Werner 453 Gulden schuldig, wovon er, seine Amtsnachfolger und das Mainzer (Mentze ) Stift ihm bzw. seinen Erben oder dem rechtmäßigen Inhaber dieser Urkunde …
[Der Text bricht hier ab]. [b]

Fußnotenapparat:

[a] Die Datumsstellung wurde aus der Stellung des Stücks im Ingrossaturbuch erschlossen.
[b] Die Überschrift mit anderer Tinte, von der gleichen Hand. Die Kopie ist mit der Tinte der Überschrift durchgestrichen.

Quellenansicht

fol. 56v

Metadaten

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 056v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2002 (Zugriff am 28.03.2024)