Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 052 [01]

Datierung: 1382

Quelle

Ohne Aussteller, Empfänger und Empfangsort

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Regest:

  • Regestensammlung im StAD Best. R 11 A Kurmainzer Regesten Nr. 28.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz gibt den Rittern Hermann Bube von Gabsheim und Bube Setzer für zwei Jahre die Nutznießung der an ihn zurückgefallenen Kirche zu Erbes-Büdesheim.

Vollregest:

Bube von Geispesh(eim).

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] würdigt die treuen und unverdrossenen Dienste, die der Ritter [Hermann] Bube von Gabsheim (Geyspensheim) und Bube (Bübe) Setzer ihm und seinem Stift geleisten haben und künftig noch leisten sollen. Er gibt ihnen deshab zwei Jahre lang die Nutznießung der soeben an ihn zurückgefallenen Kirche zu Erbes-Büdesheim (Erwesbudensheim). Der Erzbischof weist mit dieser Urkunde die Collatoren an, den beiden Herren die Nutznießung entsprechend einzuräumen.
- Des zu urkunden etc. [13]82.

Quellenansicht

fol. 52r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 052 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/2001 (Zugriff am 29.04.2024)