Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 009v [01]

Datierung: 20. November 1381

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz teilt Bürgermeister und Rat zu Fritzlar mit, dass er sich mit den Rittern Konrad und Bernhard von Dalwigh bezüglich aller Ansprüche und Forderungen geeinigt hat.

Vollregest:

[…] fritzlar(ienses) ex p(ar)te Conradi et Bernhardi de Talwig militib(us).

[Der Mainzer Erzbischof] Adolf [I. von Nassau, Bischof von Speyer] teilt seinem ehrsamen, lieben Getreuen, Bürgermeister und dem Rat zu Fritzlar mit, dass er sich mit den Rittern, den Brüdern Konrad und Bernhard von Dalwigh (Talwig) bezüglich aller Ansprüche und Forderungen vollständig geeinigt hat (gerechent … und gentzlich uberkomen). Er schuldet ihnen danach 900 Gulden. Dafür hat er ihnen 450 Gulden auf jene 1.560 Gulden Steuer angewiesen, die die Stadt Fritzlar ihm gemäß einer Übereinkunft noch schuldet. Der Erzbischof weist die Stadt an, bis kommende Weihnachten (wienachte(n)) für ihn (von uns(er)n wegen) den beiden Dalwigh die 450 Gulden auszubezahlen, eine Quittung auszustellen und diese Urkunde einzuziehen. Die Zahlung wird dann mit der Hauptschuld verrechnet.
- Datum Fritzlar feria quarta post diem beate Elizabeth ... 1381.

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fol. 9v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 009v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1991 (Zugriff am 25.04.2024)