Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 200v [b]

Datierung: 6. März 1384

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Inhalt

Kopfregest:

Henne von Hardheim versetzt im Namen seiner Erben dem Swicker Morrat und dessen Ehefrau Katherine und ihren Erben den Zehnten in der Mark Weinheim.

Vollregest:

Henne von Hardheim (Hartenheim) versetzt im Namen seiner Erben dem Swicker Morrat und dessen Ehefrau Katherine und ihren Erben den Zehnten in der Mark Weinheim (Wynheim in der marken) in jedweder Höhe mit allen Rechten und Zubehörteilen für 100 Gulden. Die 100 Gulden schuldet er dem Swicker für einen Hengst. Alles ist mit Wissen des Erzbischofs [Adolph I. von Mainz] in seiner Eigenschaft als Lehensherr dieses Zehnten geschehen. Henne kann den Zehnten jederzeit lösen, wenn er in der Zeit zwischen 14 Tage vor und 14 Tage nach dem St. Georgstag [23. April] mit 100 Gulden Lösungsgeld erscheint. Swicker muss die Lösung dann ohne Widerrede zulassen. Henne kündigt sein Siegel an.
- Datum dominica Reminiscere ... 1384.[a]

Quellenkommentar:

[a] Das Stück ist inseriert in die Urkunde des Erzbischofs vom 8. März 1384.

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Keine

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 200v [b], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1963 (Zugriff am 19.04.2024)