Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 390 [02]

Datierung: 4. Mai 1386

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz nimmt den Ritter Erhard von Elkerhausen zum Stiftsmannen an.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] anerkennt die treuen Dienste, die sein "lieber Getreuer", der Ritter Erhard von Elkerhausen (Elkerhusen), ihm und seinem Stift geleistet hat und künftig leisten soll. Darum und aus besonderer Gnade hat er ihn und seine Leibeslehnserben zu Stiftsmannen angenommen. Kraft dieser Urkunde verschreibt er ihnen als Mannlehen eine jährliche Gülte in Höhe von 15 Gulden, die jährlich am Martinstag [11. November] am Zoll Lahnstein (Lanstein) auszuzahlen ist. Die Elkerhusen sollen das Mannlehen mit truwen, globden, eyden und dinsten verdienen, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Mainz kann das Mannlehen jederzeit mit 150 Gulden ablösen. Die Elkerhausen müssen dann 15 Gulden Einkünfte, dem Mainzer Stift günstig gelegen, auflassen und beweisen (uffgeben und bewisen), um das zu den oben genannten Bedingungen von Mainz als Mannlehen zurückzuempfangen.
- Datum Wiesebaden feria sexta post diem beatorum Philippi et Jacobi apostolorum ... 1386.

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fol. 390r
fol. 390v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 390 [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1712 (Zugriff am 28.03.2024)