Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 390v

Datierung: 4. Mai 1386

Quelle

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Der Ritter Eckehard von Elkerhausen zeigt seine mainzischen Lehen an.

Vollregest:

Der Ritter Eckehard von Elkerhausen (Elkerhusen) bekennt für sich und seine Leibeslehnserben, dass Erzbischof Adolf von Mainz, sein "lieber gnädiger Herr", sie aus besonderer Gnade zu Stiftsmannen angenommen hat. Zu Mannlehen hat er ihnen eine jährliche Gülte in Höhe von 15 Gulden verschrieben, die jährlich am Martinstag [11. November] am Zoll Lahnstein (Lanstein) auszuzahlen ist. Sie sollen das Mannlehen mit truwen, gelobeden, eyden und dinsten verdienen, wie Mannlehenrecht und Gewohnheit dies besagen. Mainz kann das Mannlehen jederzeit mit 120 [!] Gulden ablösen. Die Elkerhusen müssen dann 15 Gulden Einkünfte, dem Mainzer Stift günstig gelegen, oder entsprechend viel Eigengut auflassen und beweisen (uffgeben und bewisen), um das Gut zu den oben genannten Bedingungen von Mainz als Mannlehen zurückzuempfangen.
Ritter Eckehard kündigt für sich und seine Leibeslehnserben sein Siegel an.
- Datum Wiesebaden feria sexta post diem beatorum Philippi et Jacobi apostolorum ... 1386.

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fol. 390v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 390v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1711 (Zugriff am 29.03.2024)