Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 380v

Datierung: 17. März 1386

Quelle

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Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz einigt sich mit dem Ritter Conrad Spiegel, seinem Landvogt in Hessen und Westfalen, über dessen Schadenersatzansprüche.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] hat sich mit dem Ritter Conrad Spiegel (Spegel), seinem Landvogt in Hessen und Westfalen, seinem »lieben Getreuen« über alle Kosten, Schaden, Verluste, Zehrung, Hengste und Pferde geeinigt, die er und seine Freunde, Gesellen, Diener und Mitreiter im Dienst für das Erzstift bis auf den heutigen Tag, gehabt, erlitten und verloren haben. Nicht eingeschlossen ist der Turnosen, den er ihm aus dem gleichen Grund auf dem erzbischöflichen Zoll zu Lahnstein (Lanstein) verschrieben hat.

Der Erzbischof schuldet Ritter Conrad 5.137 ½ Gulden. Er verschreibt ihm kraft dieser Urkunde für 1.600 Gulden vier Huben zu Haldessen (Halssen), und das erzbischöfliche Gut zu Helpoldessen (Helwoldessen), wie dies die Briefe besagen, die diesbezüglich ausgestellt worden sind. Die restliche Summe, 3.537 ½ Gulden, will der Erzbischof an den kommenden drei Martinstagen [11. November] bezahlen, und zwar jeweils 1.179 Gulden, 2 Schillinge und 8 Pfennige, Hescher Währung.

- Datum Fritzlar sabbato post Invocavit ...1386.

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fol. 380v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 380v, in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1701 (Zugriff am 18.04.2024)