Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 389v [01]

Datierung: 27. April 1386

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz nimmt Wilhelm von Waldeck und seine Leibeslehnserben zu erzbischöflichen und erzstiftischen Burgmannen auf seiner Burg Klopp an.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] anerkennt die treuen Dienste, die sein "lieber Getreuer" Wilhelm von Waldeck (Waldecke) ihm und seinem Stift geleistet hat und künftig noch leisten soll. Darum und aus besonderer Gnade hat er ihn und seine Leibeslehnserben zu erzbischöflichen und erzstiftischen Burgmannen auf seiner Burg (huse) Klopp (zu Cloppe) gemacht. Zu Burglehen verschreibt er ihnen kraft dieser Urkunde ein Fuder Weingeld, das ihnen jährlich bei der Weinlese (in dem herbiste) aus dem Kelterhaus zu Algesheim zufallen soll. Das Burglehen sollen sie auf Klopp mit seße, truwen, dinsten und eyden verdienen, wie dies Burglehenrecht und Gewohnheit besagen.
- Datum Bingen feria sexta post diem sanctam Phasce ... 1386.

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fol. 389v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 389v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1699 (Zugriff am 20.04.2024)