Mainzer Ingrossaturbücher Band 10
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StA Wü, MIB 10 fol. 389 [01]
Datierung: 27. April 1386
Quelle
Ausstellungsorte:
Archiv: Würzburg StaatsA
Geographische Bezüge:
Inhalt
Kopfregest:
Erzbischof Adolf I. von Mainz spricht Mosse von Odernheim, seinen Juden in Bingen, von dem Versprechen frei, nicht fortzuziehen.
Vollregest:
Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bekennt, dass Mosse (Moyses) von Odernheim, sein Jude in Bingen, ihm gelobt und geschworen hat, nicht fortzuziehen. Kraft dieser Urkunde spricht ihn der Erzbischof dieses Eides und Gelübdes frei. Moyses darf, wie andere mainzische Juden auch, den Erzbischof und sein Stift verlassen, wann immer er das will.
- Datum Pingwen feria sexta post diem sanctum Pasche ... 1386.
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Metadaten
Personenindex
- Mosse [Jude] (Nennung)
Ortsindex
- Bingen - Stadt : Bingen - Stadt (Ausstellungsort)
Körperschaften
- Bingen : Judenschaft (Nennung)
Zitierhinweis:
StA Wü, MIB 10 fol. 389 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1696 (Zugriff am 28.03.2024)