Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 388v [01]

Datierung: 26. April 1386

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Archiv: Würzburg StaatsA

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf I. von Mainz und Bischof von Speyer verleiht Ermergard von Pittingen den Teil des Burglehens auf Schloss Kestenburg, der ihr als Witwe des vorherigen Inhabers Friedrich Zolner von Rechts wegen zusteht.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] bekennt, das er aus besonderer Gnade seinem "lieben Getreuen", dem Ritter Siegfried (Sifrid ) von Wildenstein vor Zeiten ein Burglehen geliehen hat, das durch den Tod des Friedrich (Friderich) Zolner auf Schloss Kestenburg heimgefallen war. Nun ist ein Jahr seit dem Tod Friedrichs vergangen und seine Witwe Ermergard von Pittingen hat den Erzbischof gebeten, ihr dieses Burglehen zu verleihen. Er hat ihr nun das verliehen, was er von Rechts wegen leihen muss.
- Datum Bingen feria quinta post diem sanctum Pasche ... 1386.

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fol. 388v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 388v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1695 (Zugriff am 29.03.2024)