Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 379v [02]

Datierung: 17. März 1386

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Erzbischof Adolf von Mainz einigt sich mit dem Ritter Conrad Spiegel, seinem Landvogt in Hessen und Westfalen, über dessen Schadenersatzansprüche.

Vollregest:

Adolf [Erzbischof von Mainz und Bischof von Speyer] hat sich mit dem Ritter Conrad Spiegel (Spigel), seinem Landvogt in Hessen und Westfalen, seinem »lieben Getreuen« über alle Kosten, Schaden, Verluste, Zehrung, Hengste und Pferde geeinigt, die er und seine Freunde, Gesellen, Diener und Mitreiter im Dienst für das Erzstift bis auf den heutigen Tag, gehabt, erlitten und verloren haben. Nicht eingeschlossen ist der Turnosen, den er ihm aus dem gleichen Grund auf dem erzbischöflichen Zoll zu Lahnstein (Lanstein) verschrieben hat.

Der Erzbischof schuldet Ritter Conrad 5.137 ½ Gulden. Einen Teil dieses Geldes will er in drei Raten zurückzahlen, wie dies in einer Urkunde festgelegt ist: Er verschreibt ihm kraft dieser Urkunde für 1.500 [a] Äcker, Huben und Wiesen zu (Haldessen (Halssen), und das erzbischöfliche Gut zu Helpoldessen samt Zubehör. Alles ist von alters her Lehen des Mainzer Stiftes, ist diesem aber von den Landgrafen von Hessen abgedrunget worden. Conrad und die Seinen können das Lehen so lange nutzen, bis der Erzbischof oder seine Nachkommen die 1.600 Gulden zurückzahlen. Dies kann Mainz jederzeit tun.

Sollte der Erzbischof oder seine Nachfolger das Amt Schöneberg (Schonenb(er)g) lösen wollen, soll Mainz die vorstehenden Güter mit dem Amt lösen. Mainz kann aber auch jederzeit die Güter ohne das Amt lösen.
- Datum Fritzlar sabbato post dominicam Invocavit ...1386.

Quellenkommentar:

[a] Richtig muss es 1.600 Gulden heißen.

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fol. 379v
fol. 380r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 379v [02], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1693 (Zugriff am 18.04.2024)