Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 379 [01]

Datierung: 10. März 1386

Quelle

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Abschrift:

  • StA Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 11, fol. 93.

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Der Ritter Eberhard von Buchenau einigt sich mit Erzbischof Adolf I. von Mainz über seine Schadenersatzansprüche.

Vollregest:

Der Ritter Eberhard von Buchenau (Buchenauwe) bekennt für sich, seinen Sohn und ihre Erben, dass Erzbischof Adolf von Mainz mit ihnen über alle Kosten, Verluste, verlorene Hengste und Pferde usw., die ihnen bis zum heutigen Tag im Dienst für Erzbischof und Stift entstanden sind, abgerechnet hat. In dieser Rechnung sind die drei Pferde Friedrich Doldes eingeschlossen. Der Erzbischof bleibt ihnen laut seiner Urkunde [vom selben Tag] 670 Gulden schuldig. Bis auf dieses Geld, so bestätigen sie, sind alle Außenstände hiermit abgegolten.
Ritter Eberhard kündigt im Namen seines Sohnes und seiner Knechte sein Siegel an.
- Datum Fritzlar sabbato post diem Cineres ...1386.

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fol. 379r

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 379 [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1686 (Zugriff am 23.04.2024)