Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 367v [01]

Datierung: 10. März 1386

Quelle

Aussteller:

Archiv: Würzburg StaatsA

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Struß von Bensfurt bekennt, dass Erzbischof Adolf von Mainz  ihn zu seinem und des Stiftes Mann gewonnen hat. Struß soll Mainz sein freies Eigengut aufgeben, um es vom Erzbischof zu rechtem Mannlehen zurückzuempfangen.

Vollregest:

Struß von Bensfurt (Bensfurd) bekennt, dass Erzbischof Adolf von Mainz, sein »lieber gnädiger« Herr ihn zu seinem und des Stiftes Mann gewonnen hat. Struß soll Mainz kraft dieser Urkunde sein freies Eigengut, namentlich ein halbes Vorwerk (vorwerg) samt Zubehör, das im Dorf Neumischen (Nuwen Morsen) liegt, aufgeben, um es vom Erzbischof zu rechtem Mannlehen zurückzuempfangen. So besagen es Mannlehnsrecht und Gewohnheit. Er und seine Lehenserben leisten dem Erzbischof und seinem Stift den Lehnseid und verdienen das Lehen als Stiftsmannen mit eyden, truwen und dinsten. Struß kündigt sein Siegel an.

Datum sabbato post diem Cineres ... 1386.

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fol. 367v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 367v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1681 (Zugriff am 19.04.2024)