Mainzer Ingrossaturbücher Band 10

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StA Wü, MIB 10 fol. 384v [01]

Datierung: 18. März 1386

Quelle

Aussteller:

Empfänger:

Ausstellungsorte:

Archiv: Würzburg StaatsA

Weitere Überlieferung:

Abschrift:

  • StA Wü, MIB 11 fol. 095v

Geographische Bezüge:

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Inhalt

Kopfregest:

Die Brüder Heinrich und Wernher von der Malsburg einigen sich mit Erzbischof Adolf I. von Mainz über ihre Schadenersatzansprüche.

Vollregest:

Die Brüder Heinrich und Wernher von der Malsburg (Malspurg) bekennen für sich und ihre Erben, dass ihr "lieber gnädiger " Herr, Erzbischof Adolf von Mainz, sich mit ihnen über alle Kosten, allen Schaden, alle Verluste, Zehrung, Hengste und Pferde geeinigt hat, die sie oder ihre Knechte im Dienst für das Erzstift Mainz bis auf den heutigen Tag gehabt, erlitten und verloren haben.
Der Erzbischof und sein Stift bleiben ihnen laut der ausgestellten Urkunde [vom gleichen Tag] 150 Gulden schuldig. Darüberhinaus sagen sie hiermit den Erzbischof und sein Stift aller Verpflichtungen in dieser Sache quijd, ledig und lois.
Wernher kündigt sein Siegel an, das auch für Heinrich gilt, was dieser bestätigt.
- Datum Fritzlar dominica qua cantatur Reminiscere ... 1386.

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fol. 384v

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Zitierhinweis:

StA Wü, MIB 10 fol. 384v [01], in: Die Regesten der Mainzer Erzbischöfe, URI: http://www.ingrossaturbuecher.de/id/source/1665 (Zugriff am 19.04.2024)